Die laufende Kontroverse über die Gestaltung der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ hat deutliche Fortschritte hervorgebracht. Zugleich ist sie an vielen Stellen von Unzulänglichkeiten und Denkfehlern geprägt. Dutzende Leitfäden, Kriterienlisten, Checklisten, ethische Codices etc. liegen vor. Es sind in der Regel allgemeine unverbindliche politische Papiere (Haltungsappelle), kaum aber verbindliche Handlungskonzepte.
Es ist ein wichtiger Fortschritt, dass auf EU-Ebene Ansätze für die Begrenzung und Regulierung von Anwendungen der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ formuliert wurden. Gerade die beabsichtigten Grenzziehungen für die „risikobasierten“ Anwendungen können den Beschäftigtenvertretungen Rückenwind geben. Unklar bleibt, welche Impulse angesichts massiver Lobby-Interventionen in die Brüsseler Politik letztlich in die verbindlichen EU-rechtlichen Beschlüsse und deren Übertragung auf die Staatenebene Eingang finden.
In den meisten Fällen geht es in der „KI“-Debatte nicht um die sogenannte „Künstliche Intelligenz“ sondern um die Fortführung von klassischen Digitalisierungsstrategien. Eine gemeinsame Grundlage des „KI“-Verständnisses liegt nicht vor. Im Zentrum der Kontroverse steht der Umgang mit jener technischen Entwicklung, die es seit fast siebzig Jahren gibt. Diese Technik entfaltet sich weiter und hat heute eine Fülle von Bezeichnungen erhalten. Man spricht unter anderem von „Künstlicher Intelligenz“ (KI), von „Artificial Intelligence“ (AI), von „Sogenannter Künstlicher Intelligenz“, von „Algorithmischen Steuerungs- und Entscheidungssystemen“, von „Lernenden Systemen“ oder „Denkenden Systemen“, von „Mustererkennungstechnik“ oder „Maschinellem Lernen“, von „Expertensystemen“ und „Chatbots“, von „Neuronalen Netzen“ oder „Deep Learning“ beziehungsweise „intelligenten Systemen“.
Für das Thema „KI“ liegen Dutzende wenn nicht gar über einhundert Definitionen aus den Kreisen von Forschungsgruppen, Interessenverbänden und politischen Vereinigungen vor. Jedoch gibt es keine vereinbarte gemeinsame interdisziplinäre Definition aus den Bereichen Informatik, Mathematik, Technik und Gesellschaftswissenschaften.
Vor diesem Hintergrund werden vom „Forum Soziale Technikgestaltung“ vierzig Gestaltungs- und Zulassungskriterien vorgelegt. Sie sind aus arbeitsweltlicher Perspektive formuliert. Ziele sind verbindliche Vereinbarung, die über ethisch freiwillige Appelle bewusst hinaus gehen.
Link zur Liste der vierzig Gestaltungs- und Zulassungskriterien