Wer kennt sie nicht die eifrigen Verführungen zum bereitwilligen Übermitteln persönlicher Daten. Da wird die persönliche Gesundheit mit Schritt- oder Pulszählern „optimiert“, Herzfrequenzen und Insulinangaben „gepostet“, familiäre Bilder und Informationen in Social Media-Plattformen zugänglich gemacht. Per Handy-GPS lassen sich Bewegungsbilder erstellen. Mit dem Zusammenführen von Links und „Likes“ werden Beziehungs- und Bekanntschaftslinien transparent. Im Supermarkt lässt das Pay back-Modell Kundenverhalten und Kundenprofile zu wertvollen Zielgruppenidentifikationen erwachsen.
Die Liste lässt sich fortsetzen, denn das „Lifelogging“ – das Vermessen von Alltags- und Lebensverhalten – wird um das betriebliche „Worklogging“ (Schröter) ergänzt. Neben direkten Mitarbeiterdaten und Profilen entfalten sich Profile aus indirekten Daten (Armbänder von Beschäftigten zeigen Raumwechsel, Geschwindigkeiten, Raucherpausen, Leistungsvermögen, undundund). Sie erlauben unsichtbare Rankings.
Wenn nun arbeitsweltbezogene Daten mit Freizeit- und Gesundheits-, Mobilitäts- und Konsumdaten verschmelzen, werden im aggregierten Profil immer mehr die Trennungen von Arbeit und Freizeit, von Beruf und Privatheit aufgehoben. Diese Tendenzen erfordern nicht nur einen verbesserten Arbeitnehmerdatenschutz sowie einen bürgerbezogenen „Identitätsschutz“ (Schröter). Noch ein weiterer Aspekt gewinnt an Relevanz:
Es ist dem Philosophen Jürgen Habermas hoch anzurechnen, dass er die Bedeutung des Schutzes der Privatheit für die Demokratie hervorgehoben hat. Zu Recht unterstreicht er, dass die verfassungsrechtlich gesicherte Privatheit von Bürgerinnen und Bürgern einen wichtigen Baustein im Fundament der Demokratie darstellt. Wenn durch digitale Vernetzungen faktisch die Privatheit beeinträchtigt wird bzw. werden kann, besteht die Gefahr, dass die demokratische Gesellschaft Schaden nimmt.
Eine soziale Gestaltung von 4.0-Arbeitswelten sollte den Schutz der Privatheit im Blick behalten.