Ist es ein vorübergehendes kulturelles Phänomen oder ein neuer aktiv begünstigter Trend? Immer häufiger findet sich in Veranstaltungen ein ähnlicher Typus von Personen zur Diskussion eines gemeinsamen Themas zusammen: Es sind Männer, ältere Männer über siebzig, zumeist ehemalige Ingenieure und Informatiker, die heute im aktiven Unruhestand sind. Sie unterstreichen die zunehmende Bedeutung der „künstlichen Intelligenz“ und beschwören die Macht und Potenziale der Technik. Drohszenarien und Hoffnungsträume gleichen Inhalts machen die Runde. Strittig ist im Wesentlichen der Zeitfaktor: Wird die „KI-Superintelligenz“ die Macht über die Menschheit in dreißig, siebzig oder neunzig Jahren übernehmen? Das Ergebnis sei jetzt schon klar. Die „Superintelligenz“, die sogenannte „starke KI“ käme und sei nicht mehr aufzuhalten. Gepaart wird der technikzentrierte Monolog mit dem Hinweis auf die notwendige „evolutionäre“, biologische Veränderung des Menschen. Das neue Menschenbild sieht die Technik nicht als hilfreiche Assistenz für den Menschen, sondern den Menschen als körperliche Übergangsstation zum dauerhaften digital-virtuellen Weiterleben eines Ichs.
Mag sein, dass manche Leserin, mancher Leser, diese Beschreibungen als esoterischen Wunderglauben oder als Überreste später Männerträumereien ansieht. Leider meinen es diese genannten Personen ernst. Sie wollen die Öffentlichkeit zugunsten ihres Zukunftsdiskurses missionieren und – zumindest ein Teil von ihnen – aktiv bejahend dafür werben. Hält man dieser Gruppe vor, sie würden damit transhumanistisches Gedankengut transportieren und rechtliche Grundprinzipien in Frage stellen, reagieren sie gelassen. Sie seien keine Ideologen und im Übrigen würde die Erbschaft unserer bisherigen ethischen Spielregeln durch den praktischen Utilitarismus (die sich einschleichende Form praktischen Nützlichkeitshandelns, auch wenn man wisse, dass man jenseits rechtlicher Regeln sei) de facto verändert und nivelliert. Sie fordern Freiheit, Freiheit für die Wissenschaft, Freiheit für die Technik, Freiheit für den Roboter, Freiheit für den Wandel.
Solange diese Männerrunden nur beim Bier Träume austauschen, könnte man zurückhaltend und gelassen bleiben. Es ändert sich allerdings abrupt, wenn solche Männerrunden sich prominente Redner als Gäste einladen, die die rechtsstaatlichen Spielregeln als neuen Gegner ausgeben. Einer dieser Prominenten gab von sich, dass er den zentralen Gegner der „Künstlichen Intelligenz“ gefunden habe. Es sei die EU-Datenschutzgrundverordnung!
Diese Aussage erfolgte einige Wochen nachdem die Datenschutzbeauftragten der Republik in ihrer „Hambacher Erklärung“ im Mai 2019 die zentrale Bedeutung der EU-DSGVO für die rechtsstaatliche Bändigung von „KI“-Anwendungen unterstrichen. Dort heißt es unter anderem:
„Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) stellen eine substanzielle Herausforderung für Freiheit und Demokratie in unserer Rechtsordnung dar. Entwicklungen und Anwendungen von KI müssen in demokratisch-rechtsstaatlicher Weise den Grundrechten entsprechen. Nicht alles, was technisch möglich und ökonomisch erwünscht ist, darf in der Realität umgesetzt werden. Das gilt in besonderem Maße für den Einsatz von selbstlernenden Systemen, die massenhaft Daten verarbeiten und durch automatisierte Einzelentscheidungen in Rechte und Freiheiten Betroffener eingreifen. Die Wahrung der Grundrechte ist Aufgabe aller staatlichen Instanzen. Wesentliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI sind vom Gesetzgeber vorzugeben und durch die Aufsichtsbehörden zu vollziehen. Nur wenn der Grundrechtsschutz und der Datenschutz mit dem Prozess der Digitalisierung Schritt halten, ist eine Zukunft möglich, in der am Ende Menschen und nicht Maschinen über Menschen entscheiden. […]“