Diese Frage stellte jüngst ein IBM-Betriebsrat auf einer gemeinsamen Veranstaltung des Betriebsräte-Netzwerkes ZIMT, der IG Metall Heidelberg und des Forum Soziale Technikgestaltung. Sollen wir die „KI“ eher verhindern oder besser einer Regulation unterwerfen? Der Kollege sprach Klartext: Man solle seine Kraft nicht dafür verwenden, Unvermeidbares zu verhindern, als vielmehr beobachten, verstehen, Folgen abschätzen, bewerten und dementsprechend ein verbindliches „Regelwerk“ aufbauen.
Entscheidend sei, dass man als Betriebsrätin und Betriebsrat, als Personalrätin und Personalrat im besten Sinne des Wortes „am Ball bleibt“: „Wir müssen verstehen, was möglich ist“, um gestalterisch handeln zu können.
Für die weitergehende Debatte über „Künstliche Intelligenz“ (KI) erscheint es ergänzend sinnvoll zu erkennen, dass es sich bei der momentanen öffentlichen Verwendung des Kürzels „KI“ – ähnlich wie bei der Nutzung des Begriffs „Industrie 4.0“ – um eine zumeist oberflächliche Marketing-Sprache handelt. Menschen mit wenigen Kenntnissen über „KI“ soll diese Technikverknüpfung als verzaubernde Welterlösungsformel vermittelt werden. Was Ende der 80iger Jahre die „Schlanke Produktion“ war, was Mitte der 90iger das Wort „Multimedia“ besagte, was ab 2011 die Marke „Industrie 4.0“ werden sollte, dies geschieht derzeit mit dem Begriff „Künstliche Intelligenz“.
Der Begriff wird wie eine Art Breitbandantibiotikum verkündet. „KI“ könne alles, mache alles und bestimme die Zukunft. Wohlmeinende Diskutanten verstärken diesen Trend, indem sie Horrorszenarien an die Wand malen und die Marketingwirkung verstärken. Die „KI“ übernehme die Herrschaft und vernichte 80 Prozent der Arbeitsplätze. Doch bei nüchterner Betrachtung befinden sich die im Alltag anwendbaren „KI“-Systeme – mit Ausnahme der bereits eingeführten bzw. in Einführung befindlichen „ASS“ – auf einem recht geringen Niveau. Was im Labor jenseits des Datenschutzes und jenseits der Mitbestimmung technisch in ausgewählten Vorgängen in geschützter Umgebung klappt, ist deshalb noch lange nicht für die Arbeitswelt, für Fertigung und Dienstleistung tauglich.
„KI“ verstanden als Software-Anwendung („Autonome Software-Systeme“ ASS) ist in strukturierten und geschlossenen Netzräumen erfolgreich und sehr produktiv. Doch „KI“ im offenen Netz hat seine Bewährungsprobe oftmals noch vor sich. Dies gilt umso mehr dann, wenn „KI“ mit Robotern und autonomen Fahrzeugen verbunden wird. Die Werbe- und Marketingsprache verkündet uns „Lösungen“ auf dem Niveau einer Show am Messestand.
Die Tatsache, dass zwischen Marketing-Ankündigung und tatsächlichem Nutzungsniveau eine große Differenz besteht, stellt für gewerkschaftliches Handeln eine Chance dar. Es gilt, das vorhandene Zeitfenster (Differenz zwischen jetzigem Marketing und erhoffter späterer Nutzung) zu einer aktiven „vorausschauenden Technikgestaltung“ (Schröter) zu nutzen. Um „KI“ so zu gestalten, dass sie klimaschonend, sozial, rechtskonform und beschäftigungssichernd wirkt, bedarf es ausgewiesener Gestaltungskompetenz. Diese auf der Seite der Beschäftigten zu stärken, sollten unsere Bemühungen gelten. Noch gibt es keine „soziale Künstliche Intelligenz“.