In 2016 jährt sich zum 40. Mal die Verabschiedung des Mitbestimmungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Nicht nur das Jubiläum sondern vor allem auch der wachsende Bedarf nach Mitbestimmung in immer mehr Betrieben veranlasste die Hans-Böckler-Stiftung zu einer Mitbestimmungspräsentation auf der Hannover Messe. Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Gewerkschaften sowie Betriebsräte aus „Vier-Null“-Betrieben erläuterten die Notwendigkeit einer eingreifenden Mitbestimmung beim Umbau der Betriebe hin in die Prozesse der „digitalen Transformation“.
Gerade die heraufziehende „Arbeit 4.0“ erfordert einen umfassenden und ganzheitlichen Gestaltungsansatz für Betriebsräte. Sie müssen vor Ort die Mitwirkungschance für das Vorantreiben sozialer Innovationen und für die Vermeidung negativer Folgen digital begründeter Rationalisierung nutzen können. In den Pilotbetrieben von „Industrie 4.0“ zeigt sich, dass eine tragfähige Kooperationskultur zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat die Innovationschancen für die Betriebe erhöht und unnötige Misserfolgskosten durch Technikruinen verringert.
Eine wichtige Fragestellung im Hinblick auf die „digitale Transformation“ ergibt sich bei Gestaltung und Implementierung cyber-physischer Systeme CPS innerhalb des Betriebes und bei der Nutzung dieser Technik in betriebsübergreifenden Geschäftsvorgängen. Unabdingbar erscheinen Beratungen darüber, wie nicht nur Mitbestimmung im Betrieb ausgeweitet werden kann, sondern auch, wie man Mitbestimmung entlang von Wertschöpfungsketten auslegen müsste.