Auf der „LABOR.A 2022“ stellte das gewerkschaftliche Personennetzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) im September 2022 neue Ergebnisse der Anpassung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme zur Diskussion. Der Rahmen dafür war die Session „Wer gestaltet KI? Algorithmische Steuerung von Arbeit als Thema gesetzlicher, betriebsverfassungsrechtlicher aber auch privatwirtschaftlicher Regulierung“. Der Kurzbericht zur Diskussion bei der “LABOR.A” und FST-Ansatzpunkte von PROTIS-BIT sind im Mitbestimmungsportal der Hans-Böckler-Stiftung abrufbar:
https://www.mitbestimmung.de/html/wie-gestalten-wir-die-sogenannte-23414.html
Schlagwort: Der “mitbestimmte” Algorithmus
„Forum Soziale Technikgestaltung“ auf der Tagung „LABOR.A 2022“ der Hans-Böckler-Stiftung
Seit mehreren Jahren führt das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) das Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ durch. Seit rund einem Jahr fördert die Hans-Böckler-Stiftung das gemeinsame Projekt des Betriebsräte-Netzwerkes ZIMT, der IG Metall Heidelberg und des FST mit der Bezeichnung PROTIS-BIT. Das Kürzel steht für „PROaktive Transferierbare InnovationsStrategien von Betriebsräten zur Beschäftigungssicherung auf der Basis ,Intelligenter‘“ Technologien – Empirische Studie zu Entwicklungspotenzialen und Gestaltungskompetenzen von Betriebsräten“. Ergebnisse beider Vorhaben fließen in eine Veranstaltung am 21. September 2022 ein, zu der die Hans-Böckler-Stiftung mit Partnerinnen und Partnern einlädt: Die „LABOR.A 2022“.
Die diesjährige „LABOR.A“ trägt den Titel „Gute Arbeit in der Transformation.“ Die „LABOR.A“ findet zum Teil in Präsenz vor Ort in Berlin statt und zugleich online. In mehreren Plenumsrunden und in zahlreichen parallelen Foren (Sessions) werden aktuelle Praxis- und Forschungsergebnisse präsentiert. Zu den Hauptredenden gehören die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi und Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.
„Wie können wir im Jahrzehnt der Transformation – angestoßen durch Klimawandel, Globalisierung, Digitalisierung und demografischen Wandel – Gute Arbeit bewahren und ausbauen? Wie kann der Umbau unserer Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensweise hin zu nachhaltigem Handeln gelingen? Um diese Fragen dreht sich in diesem Jahr die LABOR.A®, unsere Plattform zur ,Arbeit der Zukunft‘. Die LABOR.A® 2022 findet am 21. September im hybridem Format statt. Das Programm wird live auf labora.digital/2022 gestreamt.“ (Aus der Ankündigung der Veranstalterin)
Das „Forum Soziale Technikgestaltung“ ist Mitveranstalter der Session „Wer gestaltet die KI? Algorithmische Steuerung von Arbeit als Thema gesetzlicher, betriebsverfassungsrechtlicher aber auch privatwirtschaftlicher Regulierung“. Es sprechen Michael Bretschneider-Hagemes (Leiter des Sozialpartnerbüros der Arbeitnehmer in der Kommission Arbeitsschutz und Normung „KAN“), Welf Schröter (Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“ beim DGB Baden-Württemberg) und Semih Yalcin (Gesamtbetriebsratsvorsitzender Takeaway Express GmbH „Lieferando“). Moderation: Jan-Paul Giertz, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.
„Technik steuert Mensch. In vielen Arbeitsfeldern ist das keine Dystopie mehr, sondern Begleiterscheinung digitaler Ökonomie. Kann die Regulierung Schritt halten? Werden wir es zukünftig mit privaten Regelgebern zu tun haben? Und wie kann sich die Mitbestimmung gestaltend einmischen?“
Programmpartner: Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung in der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) / „Forum Soziale Technikgestaltung“. Eintritt frei. Anmeldung bei „LABOR.A“ erforderlich.
Pdf-Datei des Gesamtprogramms der „LABOR.A 2022“
Pdf-Datei zur Programmkurzübersicht mit Angaben zur Anmeldung
Pdf-Datei der Liste der Partnerinnen und Partner der „LABOR.A 2022“
Link zur Anmeldung: https://labora.digital/2022/anmeldung/
Link zur Liste der Partnerinnen und Partner der „LABOR.A 2022“: https://labora.digital/2022/partner-vorschau/
Link zur WebSite der LABOR.A und zum Streaming: www.labora.digital/2022
Gesamtpersonalrat erreicht epochale Vereinbarung zur Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „KI“
Nach mehrjähriger Vorarbeit ist es dem Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt Stuttgart (GPR LHS) gelungen, einen außergewöhnlichen und epochalen Erfolg auf dem Weg der mitbestimmten Gestaltung der Digitalisierung und der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ („KI“) zu erringen. Unter der Leitung der GPR-Vorsitzenden Claudia Häussler und ihres GPR-Kollegen Chris Purz erreichte das Team des GPR die Durchsetzung einer Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik. Der Erfolg wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem GPR LHS und dem „Forum Soziale Technikgestaltung“. Der Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“, Welf Schröter, trug zur Vorbereitung bei und begleitete das Vorhaben als Berater des GPR. Die Rahmen-DV wurde im Mai 2022 unterschrieben. Zur DV in der Länge von 11 Seiten gehören rechtlich gleichgestellte acht Anlagen mit abermals zusammen 11 Seiten Umfang.
Ein besonderes Kennzeichen der Rahmen-DV sind die zahlreichen Innovationsimpulse, die auf Eigeninitiative der Beschäftigtenvertretung entstanden und die vom öffentlichen Arbeitgeber mitgetragen werden. Nachfolgend ist nach einer Vorbemerkung die Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des epochalen Dokumentes zu lesen. Am Ende findet sich das 22-seitige Dokument als pdf-Datei, um damit Kolleginnen und Kollegen in anderen Kommunen aber auch in Industrie und Dienstleistung zum eigenaktiven Handeln zu ermutigen. Inzwischen wurde die Rahmen-DV für den „Deutschen Personalräte-Preis 2022“ nominiert.
Vorbemerkung zur Entstehung der DV
Auf Eigeninitiative erarbeitete der GPR LHS den Entwurf einer Rahmendienstvereinbarung zur Gestaltung der digitalen Transformation der Landeshauptstadt Stuttgart und zur Erweiterung der Mitbestimmung. Im Zentrum stehen dabei die Zukunftsorientierung (nicht nur die nachholende Digitalisierung sondern auch die vorausschauende Gestaltung sog. “KI”), die Sicherung der Beschäftigung, der verbindliche Vorab-Zukunftsdialog, der moderierte Spezifikationsdialog zur Gestaltung algorithmischer Systeme, die strukturiert Prozessdarstellung der “KI”-Implementierung mit Veto-Recht, Qualifizierung, Barrierefreiheit und die Ausrichtung zur Assistenztechnik.
Die zunehmende Zahl der geplanten Einführungen digitaler Werkzeuge und Plattformen hat die Mitbestimmung vor eine komplexe Herausforderung gestellt. Eine Rahmendienstvereinbarung sollte aus der Sicht des GPR die Abläufe transparent und verbindlich strukturieren sowie Prozessabläufe regeln, um das Aushebeln der Mitbestimmung zu vermeiden. Der GPR wollte statt einer nur reaktiven Rolle den proaktiven Part der Gestaltung beteiligungsorientiert einnehmen: Digitalisierung ja, jedoch mitbestimmt. Das Hintergehen der Mitbestimmung galt es zu unterbinden. Der GPR ergriff die Initiative.
Die Mitglieder von GPR und PRs haben sich über die neuen digitalen Innovationen kundig gemacht, sich qualifiziert und sich beteiligungsorientiert untereinander abgestimmt. Die Hinzuziehung einer externen Beratung für den GPR hat die Hinwendung zum Blick auf die Zukunft der Kommunalverwaltung unterstützt. Über ein Jahr lang hat der GPR mit dem öff. Arbeitgeber verhandelt. Dabei drängte der GPR auf neue Verfahren und Kriterien zur Einführung algorithmischer Systeme. Die sog. “KI” soll Assistenztechnik bleiben. Aus ethischen Gründen soll die sog. “KI” nicht anstelle des Menschen entscheiden.
Am Ende der erfolgreichen Verhandlung steht die “Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart”. Ein einschlägiges Werk auf elf Seiten mit zzgl. 8 Anlagen. Im “Zukunftsdialog” besprechen der öff. Arbeitgeber und der GPR die digitale Strategie vor (!) ihrer Umsetzung. In Kooperation mit der städt. IT-Abteilung konnten die Prozessmodellierung und der “Spezifikationsdialog” vereinbart werden. Weitreichende Schritte der Qualifizierung und Beschäftigungssicherung konnten verankert werden. Diese Rahmen-DV formt die “KI”-Technik zur Assistenz. Soziale Innovation geht vor technischer Innovation.
Kurzzusammenfassung der Eckpunkte der Rahmendienstvereinbarung
Unsere Kolleginnen und Kollegen des Gesamtpersonalrates der Landeshauptstadt Stuttgart haben durch ihre Initiative eine neue innovative Richtung in der Kultur der Mitbestimmung eingeschlagen. Wir haben eine neue Praxis der Mitbestimmung und eine Erweiterung der Mitbestimmung in einer
„Rahmendienstvereinbarung zur Digitalisierung und Informationstechnik bei der Landeshauptstadt Stuttgart (nachfolgend Rahmendienstvereinbarung) zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch den Oberbürgermeister und dem Gesamtpersonalrat, vertreten durch die Vorsitzende“
angestoßen, ausgehandelt und verbindlich gemacht. Soziale Innovationen werden mit technischen und organisationellen Innovationen verknüpft.
Das Gesamtwerk der Rahmen-DV fügt sich aus 11 Seiten verbindlicher Vereinbarung mit weiteren acht – im gleichen Sinne verbindlichen – Anlagen im Umfang von 11 Seiten zusammen. Die Rahmen-DV umfasst somit insgesamt 22 Seiten.
Die Besonderheit der neuen Rahmen-DV gründet in der Verbindung reaktiver traditioneller Schutzaufgaben der Beschäftigtenvertretung mit vorausschauender, proaktiver Zukunftsgestaltung der kommenden Arbeitswelten. Dem GPR geht es nicht nur um die soziale Gestaltung der gegenwärtigen Arbeitsumgebungen sondern zugleich um die arbeitnehmerorientierte Einbettung der algorithmischen Assistenztechnik der nahen Zukunft (der sogenannten „Künstliche Intelligenz“) in den arbeitsweltlichen Transformationsprozess.
Die Initiative dazu ging von den Kolleginnen und Kollegen im Gesamtpersonalrat aus. Mit einem intensiv und qualifiziert ausgearbeiteten Entwurf überraschte das Gremium den Arbeitgeber, der an vielen Stellen noch in althergebrachten Vorstellungen von Techniknutzungen befangen war. Durch einen strategischen Dialog der Beschäftigtenvertretung mit Vertreterinnen der Stadtverwaltung aus unterschiedlichen Fachbereichen konnte ein hochkompetentes Aushandlungsergebnis und eine Zustimmung der Spitze der Stadtverwaltung erreicht werden.
Die zentralen Neuerungen der tragfähigen Lösung lassen sich in sieben Innovationen beschreiben:
- Erste Innovation: Es gibt nun die Festlegung eines transparenten und zugleich differenzierten Verfahrens zur Einführung neuer IT-Strukturen und Software-Systeme. Diese – auch grafisch dargestellte – Prozesskette der mitbestimmten Implementierung differenziert die Qualität von technischen Ebenen und weist ihnen unterschiedliche Verfahrensschritte zu. Dadurch werden die Kommunikationsprozesse zwischen IT-Teams und GPR allseitig transparent, verbindlich und entlastet. Neue Regularien vereinfachen und beschleunigen die Einführung von Standardsoftware. Die Partner können sich auf die großen technologischen Herausforderungen und deren präventiv zu behandelnden Folgen konzentrieren.
- Zweite Innovation: Der GPR hat mit der Spitze der Stadtverwaltung und den IT-Teams einen speziellen „Zukunftsdialog“ vereinbart: „Der Zukunftsdialog unterstützt eine vorausschauende, strukturierte und beteiligungsorientierte Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zwischen Verwaltung und Gesamtpersonalrat sowie weiterer Akteur*innen und dient der Prozessvereinfachung und Beschleunigung.“ Der GPR hat darin Initiativrecht. Der Zukunftsdialog tagt zwei Mal pro Jahr.
- Dritte Innovation: Um die Interessen der Beschäftigten angesichts des digitalen Wandels zu schützen und Entlassungen zu vermeiden, enthält die Rahmen-DV den vereinbarten Passus: „Die Landeshauptstadt Stuttgart verzichtet auf betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Digitalisierung.“
- Vierte Innovation: Angesichts der Perspektiven, dass ein Teil der neuen algorithmischen Steuerungs- und Entscheidungssysteme („KI“-Systeme) nach ihrem Start schwerlich oder gar nicht mehr ausreichend gestaltbar sind und eine generelle Dokumentationsfähigkeit der innersoftwaretechnischen Ablaufprozesse kaum mehr gegeben ist, muss der Gestaltungsprozess vor (!) der Implementierung solcher sich selbstverändernder Software-Systeme (sogenannter „selbstlernender Software“) stattfinden. In Kooperation mit dem Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ des „Forum Soziale Technikgestaltung“ wurde in der Rahmen-DV ein neuer Mitbestimmungsbaustein eingeführt. Die Partnerinnen und Partner verständigten sich auf die verbindliche Einführung der Praxis von „moderierten Spezifikationsdialogen“. Diese Dialoge vor der Implementierung sollen soziale Technikgestaltung im algorithmischen System auf der Basis des Erfahrungswissens der Kolleginnen und Kollegen gewährleisten. In der DV heisst es unter anderem: „Aus den gemeinsam gewonnenen Erfahrungen in den Dialogen werden verbindliche Anforderungen formuliert. Diese stellen die Grundlage für zukünftige Einführungsprozesse dar und sollen diese erleichtern.“ Für nur regelbasierte Softwareanwendungen ist der Spezifikationsdialog nicht zuständig. In den Spezifikationsdialogen hat der GPR ein Initiativrecht.
- Fünfte Innovation: Im genau beschriebenen Verlaufsmuster, wie neue IT-Technik im Mitbestimmungsprozess zu behandeln ist, wurde zugunsten des GPR ein Vetorecht verankert: „Wenn die Personalvertretung dem Antrag bei Erfordernis einer Zustimmung nicht zustimmt, dann kann die Anforderung / der Change nicht umgesetzt werden.“
- Sechste Innovation: Im Rahmen der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten müssen auch Kolleginnen und Kollegen aus den Personalräten und dem Gesamtpersonalrat sich weiterbilden können. Dazu garantiert die Rahmen-DV unter anderem: „Die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart müssen auf diesem Weg aktiv durch Fort- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung begleitet werden. Dies geschieht durch die rechtzeitige Bereitstellung von geeigneten Maßnahmen im Bereich Personalentwicklung, der Ausbildung, der Führungskräfteentwicklung und der Fortbildung. Auch den Mitgliedern von Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung, die an diesen Themen und Projekten beteiligt sind, muss Gelegenheit gegeben werden sich über aktuelle Entwicklungen, Technologien und Verfahren zu informieren bzw. fortzubilden.“
- Siebte Innovation: Die Unterzeichnenden der neuen Rahmen-DV erklären, dass sie bei der Nutzung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (sogenannter „KI“-Systeme) an der Orientierung auf die „Assistenztechnik“ festhalten: „Der Mensch steht an erster Stelle und die Technik hat eine dienende und unterstützende Funktion.“
In hervorgehobener Weise unterstreicht die Rahmen-DV die Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung: „Um das Vertrauen der Beschäftigten sowie der Bürger*innen in den digitalen Wandel zu stärken, vereinbaren sich die Vertragsparteien zu einer ,sensiblen Datenschutzkultur‘ beim Umgang mit personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten und zur ,Förderung einer Kultur des Datenselbstschutzes‘ der Nutzer*innen. Diese vereinbarte sensible Datenschutzkultur setzt die rechtlichen, technischen, organisatorischen und sozialen Standards des Landesdatenschutzgesetzes und der europäischen Datenschutzgrundverordnung aktiv um. Damit wird die Bewahrung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung des Individuums und der Schutz der Privatheit gewährleistet.“
Neben den dargelegten sieben Innovationen regelt die neue Rahmen-DV ebenso die Kernthemen einer Beschäftigtenvertretung wie Datenschutz, Datensicherheit, Rolle der Schwerbehindertenvertretung, Ortung, Profilbildung, Cloudlösungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung, Weiterbildung, Barrierefreiheit, Social Media, Haftung, vorausschauende Arbeitsgestaltung, keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen und Changemanagement: „Die Umsetzung der Digitalisierung wird so ausgerichtet, dass die Prinzipien der Chancengleichheit, der Integration, der Inklusion und der Diversity beachtet werden.“
In der Rahmen-DV wurde zudem festgelegt, dass der GPR auf Kosten des Arbeitgebers externe Beratungsleistungen nutzen kann.
Abschließend sei betont, dass den Kolleginnen und Kollegen des GPR auch der gute Service für Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegt. In der Rahmen-DV wurde daher auf Drängen der Personalrätinnen und Personalräte festgehalten: „In den kommenden Jahren werden neben den digitalen Angeboten Verwaltungsleistungen auch vor Ort als ,analoger Grundservice‘ mit persönlichem Kontakt angeboten.“
Als Vertiefung seien die 22 Seiten (Rahmen-DV mit ihren acht verbindlichen Anlagen) beigefügt. (Hier bitte die pdf-Datei öffnen oder herunterladen.)
Kontakt und Rückfragen bitte an: schroeter@talheimer.de
Einladung zum Online-Workshop: Wie gestalten wir die sogenannte „Künstliche Intelligenz“?
An die Kolleginnen und Kollegen in den Betriebsräten und Vertrauensleutekörpern,
an die Kolleginnen und -Kollegen in der IG Metall im Raum Heidelberg / Walldorf,
an die Kolleginnen und Kollegen im Netzwerk „Forum Soziale Technikgestaltung“,
im Namen der IG Metall Heidelberg, des Betriebsräte-Netzwerkes ZIMT und des „Forum Soziale Technikgestaltung“ möchten wir Euch zu einer Reihe von Online-Workshops zwischen Juni und August 2022 einladen.
Wir wollen den Fragen nachgehen: Wie kann die sogenannte „Künstliche Intelligenz“ auf betrieblicher Ebene mit Hilfe der Mitbestimmung gestaltet werden? Was muss direkt innerhalb der Technik verankert werden? Was kann ein „mitbestimmter Algorithmus“ leisten? Welche Kriterien wollen wir an Gestaltung und Zulassung anlegen?
An drei Online-Terminen wollen wir Erfahrungen sammeln und Gestaltungskriterien beraten. Wir wollen eine Handlungsempfehlung für das betriebsrätliche Vorgehen erarbeiten. Jede und jeder ist herzlich eingeladen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Man muss keine Software-Spezialistin bzw. -Spezialist sein, um kluge Anforderungen an gute Arbeit zu formulieren.
Welf Schröter, Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST), wird am Mittwoch, den 3. August 2022 von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr neue Gestaltungsansätze vortragen und zur Diskussion stellen. Den Schwerpunkt bildet das innovative Format „Moderierter Spezifikationsdialog“ als Teil eines Mitbestimmungsprozesses. Wer teilnehmen möchte, melde sich bitte an bei Welf Schröter: schroeter@talheimer.de
Ihr erhaltet den Zugangslink für das Zoom-Treffen zugeschickt.
Die Reihe ist Teil des von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projektes „PROTIS-BIT – PROaktive Transferierbare InnovationsStrategien von Betriebsräten zur Beschäftigungssicherung auf der Basis ,Intelligenter‘“ Technologien – Empirische Studie zu Entwicklungspotenzialen und Gestaltungskompetenzen von Betriebsräten“. Die IG Metall Heidelberg, ZIMT und das „Forum Soziale Technikgestaltung“ sind Partner in diesem Projekt.
Neues Impulspapier zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeit (Juli 2022)
Der Umbau von Wirtschaft und Arbeitswelt wird nicht nur seit mehr als dreißig Jahren von verschiedenen Ausformungen der Digitalisierung geprägt. Von großer Bedeutung sind zugleich die zunehmenden Anforderungen zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeit. Eine Autorengruppe aus sieben Personen hat die aktuelle Klimaschutzdebatte und den Entscheid des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 zum Anlass genommen, um ein Impulspapier zu verfassen. Dieses Impulspapier soll die Diskussion um die betrieblich-arbeitsweltliche Gestaltung in Richtung auf das Eins-Komma-Fünf-Grad-Ziel des Pariser Abkommens der UN beflügeln.
Das Impulspapier „Klimaneutralität und Nachhaltigkeit als Leitmotive und neue Chancen für Betriebe – Impulse zur Neubewertung und Aufwertung von Klimaneutralität und Nachhaltigkeit als prägende Aspekte der INQA‐Netzwerke ,Offensive Mittelstand‘ und ,Offensive Gutes Bauen‘ nach dem besonderen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz“ wurde anlässlich des gemeinsamen Kongresses der Netzwerke „Offensive Mittelstand Baden-Württemberg“ (OM-BW) und „Offensive Gutes Bauen Baden-Württemberg“ (OGB-BW) und ihrer Partnerinnen und Partner am 8. Juli 2022 in Stuttgart veröffentlicht.
Das „Forum Soziale Technikgestaltung“, das seit vielen Jahren in den Netzwerken OM-BW und OGB-BW mitwirkt, hat an dem Papier sehr aktiv mitgearbeitet.
Im Rahmen des Kongresses stellt der Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“, Welf Schröter, das Impulspapier in einer hybriden Arbeitssitzung in Form eines Online-Vortrages ab 14.35 Uhr vor. Im Kongressprogramm zum 8. Juli (siehe unten) heißt es dazu auf Seite 16:
Ein Impulspapier soll die Diskussion um die Herausforderungen und Chancen des Klimaschutz-Urteils des Bundesverfassungsgerichtes anregen. Welche Folgen hat das Urteil für KMUs und Handwerk? Welche Chancen entstehen dadurch? Wie können Betriebe das Urteil für ihre Profile nutzen? – Das Urteil fordert die Unternehmen nicht nur auf, sich engagiert für den Klimaschutz, für Klimaneutralität und Nachhaltigkeit einzusetzen. Das überraschende Urteil schafft in epochaler Weise ein neues, einklagbares Recht: Das Recht der jungen Generation auf eine intakte Umwelt in der Zukunft.
Das Impulspapier kann frei verbreitet werden. Kontakt: schroeter@talheimer.de
Link zum Impulspapier (pdf-Datei)
Link zum Kongressprogramm am 8. Juli 2022 (pdf-Datei)
Anmeldelink zum Kongress am 8. Juli 2022
Impulse für den Umbau von Wirtschaft und Arbeitswelt in Richtung Klimaneutralität
Unter dem Dach der bundesweiten „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) sind in Baden-Württemberg zwei Netzwerke entstanden, die sich seit Jahren für eine Verbesserung der Qualität von Geschäfts- und Arbeitsprozessen einsetzen. „INQA“ wird vom BMBF und BMAS mitgetragen. Seit vielen Jahren wirkt das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) im Netzwerk „Offensive Gutes Bauen Baden-Württemberg“ und „Offensive Mittelstand Baden-Württemberg“ mit. Für das Jahr 2022 haben sich beide Netzwerke mit Unterstützung des FST für den grundsätzlichen Wandel hin zu Klimaneutralität als Handlungsschwerpunkt ausgesprochen. Für den 8. Juli 2022 wird ein Kongress zu diesem Leitthema vorbereitet.
Im Vorfeld findet eine große Anzahl von Online-Veranstaltungen statt, um fachlich zu informieren und neue Gestaltungsansätze zu präsentieren. Sogenannte Fokusgruppen greifen eine Fülle von Themen auf von der „Kreislaufwirtschaft“ bis zu Qualifizierungsfragen. Das Veranstalterteam schreibt in der Übersicht aller Themenabende: „Neben den Themen wie Digitalisierung, Fachkräftemangel, Humanisierung der Arbeitswelt und den Auswirkungen der Pandemie stand spätestens seit den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 24. März 2021 die Themen Umwelt- und Klimaschutz, Nachhaltigkeit und schonende Nutzung von Ressourcen im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion.“
Das „Forum Soziale Technikgestaltung“ veranstaltet am 15. März 2022 um 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr einen Onlinevortrag mit Diskussion zum Thema „Potenziale der Mitbestimmung zwischen Digitalisierung und Klimaneutralität – Das Projekt ,Der mitbestimmte Algorithmus‘ des ,Forum Soziale Technikgestaltung‘ (FST) und der FST-Vorschlag ,Moderierte Spezifikationsdialoge‘“.
Vortrag von Welf Schröter, Leiter des Forum Soziale Technikgestaltung (FST), Projekt PROTIS-BIT, Gründungsmitglied der „Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg“, Partner im BMAS-INQA-Projekt DigiGAAB, Moderator des www.blog-zukunft-der-arbeit.de
Die Anforderung ist unzweideutig: Wirtschaft und Arbeitswelt müssen schneller klimaneutral werden. Wie kann der Prozess der gestalteten Digitalisierung diesen Wandel unterstützen? Wie kann die betriebliche Mitbestimmung auf dem Gebiet der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ zu Humanisierung und Klimaschutz beitragen? Das vom gewerkschaftsnahen „Forum Soziale Technikgestaltung“ vorangebrachte Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ will durch ausgehandelte Kriterien für die Gestaltung algorithmischer Steuerungs- und Entscheidungssysteme (anderswo als „KI“ bezeichnet) und deren Implementierung in die Arbeitswelten diesen Umbau forcieren helfen. Moderierte Spezifikationsdialoge zwischen kommenden Anwendenden und Entwickelnden sollen interessensorientierte Lösungen ermöglichen.
Link zur Anmeldung für die Zusendung des Zugangslinks
Zum 4. Mai 2022 lädt das FST um 18.00 Uhr zum Onlinevortrag mit Diskussion unter dem Titel „,Vorausschauende Regionalisierung‘ – Impulse für das Handwerk und für KMUs aus den Diskussionen im Handwerksprojekt DigiGAAB“.
Vortrag von Welf Schröter, Leiter des „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST), Projekt PROTIS-BIT, Gründungsmitglied der „Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg“, Partner im BMAS-INQA-Projekt DigiGAAB, Moderator des www.blog-zukunft-der-arbeit.de
Wir kennen alle seit den neunziger Jahren, dass man Waren im Internet über eine Einkaufsplattform bestellen kann. Man nennt dies elektronischen Handel oder auch „E-Commerce“. Im Buchhandel hat sich in der Vergangenheit gezeigt, welche Folgen eine einseitige Radikalisierung des Bücherkaufens über das Netz mit sich bringt. Für das Bauhandwerk könnte eine vergleichbare Entwicklung einsetzen. Es ist zu erkennen, dass in naher Zukunft private Plattformbetreiber versuchen werden, komplette Handwerksdienstleistungen über Plattformen dem privaten Endkunden auf dem Sofa anzubieten. Die Übertragung des E-Commerce-Gedankens auf die Welt des Handwerks käme für viele Betriebe einer schwierigen Herausforderung gleich. Sie verlören schrittweise den direkten Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden. Die Betriebe würden zu Subunternehmen von Plattformbetreibern. Damit das Bauhandwerk einem ähnlichen Schicksal wie dem Buchhandel entgeht, muss es eigene Initiativen ergreifen. Das Konzept der „Vorausschauenden Regionalisierung“ (Schröter) könnte einen solchen Impuls unterstützen. Damit könnte einer Fremdsteuerung der Betriebe durch externe marktmächtige Plattformagenturen entgegengetreten werden. Notwendig ist es, die eigenen Geschäfts- und Kundendaten auf Plattformen rechtlich unter der Hoheit des Handwerks zu halten, um zu vermeiden, dass externe Plattformbetreiber mit Hilfe solcher Daten den Betrieben die Kundschaft abwerben.
Link zur Anmeldung für die Zusendung des Zugangslinks
Link zur Übersicht des Vorlauf-Gesamtprogramms der Fokusgruppen
Warum wir unsere Vorstellungen von Digitalisierung und Mitbestimmung erweitern müssen
Nach mehr als dreißig Jahren der Digitalisierung kommt eine neue Welle digitaler Technik auf die Arbeitswelten in den Betrieben zu. Diese neue Welle wirkt anders und muss anders gestaltet werden als das bisher Bekannte. Nun muss ein Teil der Technik nicht nach dem Experimentieren sondern vor (!) deren Einführung gestaltet werden. Das verlangt von Betriebsrätinnen und Betriebsräten, von Vertrauensleuten und Beschäftigten ein Umdenken. Wir müssen Digitalisierung neu verstehen. Wir müssen Mitbestimmung erweitern. Die neuen Technologien haben viel mit speziellen Algorithmen zu tun. Deren Einführung und Anwendung brauchen zusätzliche Kompetenzen. Vor allem aber geht es um eine Aufwertung des Erfahrungswissens von Kolleginnen und Kollegen.
Das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) treibt das Projekt „Der mitbestimmte Algorithmus“ voran. Was bedeutet dies? Wie kann es einer humanen Arbeitswelt dienen? Ein FST-Vortrag vom 25. Januar 2022 auf Einladung der IG Metall Wolfsburg, der IG Metall Südost-Niedersachen und der Kooperationsstelle Hochschule-Gewerkschaften Südost-Niedersachen an der TU Braunschweig vor Kolleginnen und Kollegen von VW und deren Zulieferern will Antworten geben. Der sehr verständlich gehaltene Beitrag trägt den Titel „Warum wir unsere Vorstellungen von Digitalisierung und Mitbestimmung erweitern müssen – Neue Technologien erfordern neue Wege sozialer Gestaltung“. Er ist frei zugänglich unter diesem Link.
„Forum Soziale Technikgestaltung“ im DGB-Geschäftsbericht 2018–2021
Anlässlich der Verabschiedung des bisherigen baden-württembergischen DGB-Vorsitzenden Martin Kunzmann und der Wahl seiner Nachfolge am 29. Januar 2022 wurde der umfangreiche „Geschäftsbericht Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Baden-Württemberg 2018–2021“ mit dem Titelmotto „Zukunft gestalten wir“ veröffentlicht. Der Bericht gibt den neugewählten Vorsitzenden Kai Burmeister und Maren Diebel-Ebers Rückenwind für die kommende Arbeit.
Bestandteil des Berichtes ist eine zusammenfassende Darstellung der Aktivitäten des „Forum Soziale Technikgestaltung“(FST) im genannten Zeitraum. Auf den Seiten 98 bis 103 wird insbesondere das FST-Schwerpunktvorhaben „Der mitbestimmte Algorithmus“ beschrieben. Siehe Link unten. Einer der Schlüsselsätze ses Beitrages lautet:
„Der digitale Wandel der Betriebe und der digitale Wandel der Arbeitswelten gelingen eher dann, wenn Beschäftigung nicht nur bestimmt, sondern qualitativ und rechtsbasiert mitbestimmt wird. Mitbestimmung wird somit zu einem Erfolgskriterium des technischen, klimaneutralen und sozialen Umbaus der Arbeitswelten.“
Am Ende des Geschäftsberichtes wird auf den früheren Leitantrag des DGB-Bezirks hingewisen, in dem es unter anderem heisst: „Der DGB Baden-Württemberg wird gemeinsam mit dem Forum Soziale Technikgestaltung darauf hinwirken, dass die Belange von Beschäftigten und Nutzer*innen einen größeren Stellenwert in der Innovations- und Technologiepolitik des Landes einnehmen.“ Auf Seite 111 wird die Umsetzung des Beschlusses in der zu Ende gegangen Amtsperiode erläutert.
Der DGB-Geschäftsbericht 2018–2021 kann gelesen bzw. heruntergeladen werden über diesen Link.
Etwas Nachdenkliches zur derzeitigen Diskussion um die sogenannte „Künstliche Intelligenz“ – Ein Kommentar
Immer wieder begegnet uns in der Debatte um jene neue Stufe der Digitalisierung der Arbeitswelten der Begriff „Künstliche Intelligenz“. Diese sogenannte „Intelligenz“ ist keine Intelligenz, wie wir den Begriff bislang verwendet haben. Intelligenz entsteht durch Erfahrung, durch die Aneignung und das Bewerten von Informationen, durch das Sammeln von Wissen, durch Gefühle, durch Bewusstsein, durch Ethik und Moral, durch Gespräche, durch Lernen und vieles mehr. Intelligenz ist ein ganzheitlicher sozialer und kultureller Begriff, der den ganzen Menschen ergreift. Nicht umsonst gibt es auch die „emotionale Intelligenz“.
Der Begriff Intelligenz ist ähnlich wie das Wort Lernen etwas, das durch die Anwendung aller Sinnesorgane erwächst. Dazu gehört nicht nur das Hören und das Sehen, sondern auch das Tasten, Riechen, Schmecken, Fühlen. Wer sich nur vor dem Bildschirm aufhält, reduziert seine Sinneswahrnehmungen vor allem auf Hören und Sehen. Wer nur Computerarbeit leistet, beginnt in seinen Wahrnehmungen zu verkümmern. Vergleichbares geschieht mit Intelligenz. Wer sie nicht vielseitig kommunikativ fordert, sie nicht mit allen Sinnen praktiziert, erwirbt ein verringertes Format von Intelligenz. Aus dieser Perspektive ist „Künstliche Intelligenz“ keine Intelligenz. „KI“ ist ein mathematisches und mathematisierendes Werkzeug. Es ist brillant gemacht und notwendig. Den IT‘lerinnen und IT’lern gebührt dafür Respekt. Diese neue Stufe der Digitalisierung benötigen wir für Fortschritte im Klimaschutz, für die Steigerung der Material- und Energieeffizienz, in der vorausschauenden Wartung, in der Medizin etc. Aber es hat nichts mit Denken, nichts mit Lernen zu tun. „KI“ ist kein „Ich“ und hat kein „Ich“.
Um die sogenannte „KI“ als mathematisches Werkzeug klug nutzen zu können, bedarf es eines guten fachlichen Dialoges zwischen Technik und Sozialem, zwischen Technikwissenschaft sowie Informatik auf der einen Seite und Sozial- und Gesellschaftswissenschaften auf der anderen Seite. Dieser Dialog muss fachübergreifend also interdisziplinär ablaufen. Doch hier beginnen die Schwierigkeiten. Viele technikbegeisterte Männer betrachten die Auseinandersetzung mit den nichttechnischen Erfahrungswelten als unnötig und überflüssig. Sie halten ihr „KI“-Wissen für höherwertig und für allein richtunggebend. Dabei begehen sie einen erheblichen Denkfehler: Eine übergroße Zahl der in der sogenannten „KI“-Debatte verwendeten Schlüsselbegriffe sind den Sozial- bzw. Gesellschaftswissenschaften entnommen. Dies zeigt eine kleine Auswahl: Teile der Informatik haben sich diese Begriffe angeeignet, haben sie inhaltlich gebrochen und sie danach mit einseitig informationstechnischem Inhalt aufgefüllt. Das wäre dann legitim, wenn dies aus einem lebendigen Dialog mit den Gesellschaftswissenschaften geschähe. Doch das Gegenteil ist der Fall.
Die „KI“-Seite bezeichnet eine mathematische Datenverarbeitung als „Lernen“. Wer sich lernpädagogisch um junge Menschen in den Berufsschulen bemüht, um diesen einen Einstieg in die digital-gestützten Arbeitswelten zu ermöglichen, wird über eine solche Begriffsverwendung eher entsetzt sein. Zweifellos benötigen wir einen rascheren Einstieg in die neue Stufe der Digitalisierung (algorithmische Steuerungs- und Entscheidungssysteme). Wir brauchen Qualifizierung und gute Anwendungen. Wer den Wandel aber einseitig technikzentriert vorantreibt und die gesellschaftswissenschaftliche Seite ausgrenzt, will keinen Erfolg für viele sondern nur Dominanz für wenige.
Wir brauchen mutige Frauen und Männer aus der Informatik, die zum fachlichen interdisziplinären Dialog mit den Gesellschaftswissenschaften bereit sind. Wir benötigen mutige Frauen und Männer aus den Gesellschaftswissenschaften, die zum fachlichen interdisziplinären Dialog mit der Informatik und der Mathematik bereit sind. Nur so wird die erhoffte „vertrauensvolle KI“ eine wirkliche Chance bekommen. Eine soziale und human gestaltete „KI“-Arbeitswelt wird nur gelingen, wenn die soziale nichttechnische Forschung auf gleicher Augenhöhe einbezogen ist.
Impulspapier zur Klimaneutralität wirkt nach
Im Sommer vergangenen Jahres haben sich verschiedene baden-württembergische Akteure aus Wirtschaft und Arbeitswelt zur Erstellung eines Impulspapieres über die Bedeutung von Klimaneutralität zusammengefunden. Einer der Anlässe war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zum verfassungsrechtlichen Klimaschutzziel.
Aus den regionalen INQA-Netzwerken „Offensive Gutes Bauen Baden-Württemberg (OGB BW)“ und „Offensive Mittelstand Baden-Württemberg (OM BW)“, zu deren Partner das „Forum Soziale Technikgestaltung“ (FST) gehört, kam der Anstoß zu einem Impuls, mit dem das Thema „Klimaneutralität“ im Geschäfts- und Arbeitsleben einen deutlich höheren Stellenwert erreichen sollte. Das FST hat daran aktiv mitgeschrieben. Die Abkürzung INQA steht für „Initiative Neue Qualität der Arbeit“. INQA wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wie auch vom Bundesforschungsministerium (BMBF) mitgetragen.
Das BVG hatte unter anderem festgehalten: „Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.“
Als Folge des Impulspapiers (siehe pdf-Link unten) findet am 1. Juli 2022 ein gemeinsamer Kongress von OGB BW und OM BW in Stuttgart statt. Es sollen gute Beispiele für klimaneutrales Wirtschaften und Arbeiten präsentiert werden. Ab dem 18. Januar 2022 führen die Veranstaltenden eine lange Reihe von Online-Themen-Veranstaltungen durch. Das „Forum Soziale Technikgestaltung“ wirkt mit zwei Vorträgen zum Thema „Vorausschauende Regionalisierung“ (in Kooperation mit BMAS-Handwerksprojekt DigiGAAB) und zur Herausforderung „Der mitbestimmte Algorithmus“ (in Kooperation mit dem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Betriebsräte-Projektes PROTIS-BIT) mit. Das Gesamtprogramm wird in Kürze veröffentlicht. Zum 18. Januar 2022 sind alle Interessierten zum Auftakt eingeladen (siehe Link zum Einladungspapier).
Link zum Impulspapier Klimaneutralität
Link zum Impulspapier Klimaneutralität auf der WebSite des BMAS-Projektes DigiGAAB
Link zum Einladungspapier für den 18.1.2022