In der jüngsten Zeit haben sich Gewerkschaften immer mehr mit dem Thema „Crowdworking“ befasst. Darunter ist im Kern zu verstehen, dass Arbeitsaufgaben in kleinere Portionen zerlegt und über elektronische Plattformen offen an Freelancer und Soloselbstständige außerhalb des Betriebes gegen zumeist allzu niedrige Bezahlung vergeben werden. Dazu wird in den Gewerkschaften eine Debatte über soziale Standards für Freie geführt.
Parallel nimmt eine andere Variante des „Crowdworking“ zu: Die Etablierung von elektronischen Crowd-Plattformen innerhalb (!) von Unternehmen. Diese Form der Aufgabenverteilung wendet sich nur an die im Unternehmen regulär Beschäftigten. Dabei gelten soziale Standards, das Betriebsverfassungsgesetz und die Mitbestimmung des Betriebsrates. Bei internem „Crowdworking“ steht nicht die Parole „Billig-Billig“ im Vordergrund. Hier geht es um neue Methoden flexibler Arbeitsorganisation. Internes „Crowdworking“ ist ein Organisationsmodell.
Wer diese neue Organisation anstrebt, wird schnell mit dem Begriff „agiles Arbeiten“ konfrontiert. Dezentrales, selbstorganisiertes Arbeiten in einer Art teilautomoner Auftragsabwicklung wird bei guter Flankierung durch den Betriebsrat von Beschäftigten in der Regel als Verbesserung begrüßt. Wenn jedoch mangels Führungskompetenz der Geschäftsleitung teilautonome Teams überlastet und gestresst werden, verdreht sich der Vorteil in ein belastendes Gegenteil. Auf die Gestaltung durch den Betriebsrat kommt es deshalb in hohem Maße an.