Als vor rund fünfzig Jahren das einflussreiche Buch von Johannes Agnoli und Peter Brückner mit dem Titel „Die Transformation der Demokratie“ erschien, trug das Wort „Transformation“ etwas Warnendes und Bedrohliches in sich. Die Autoren analysierten die Geschichte der jungen Bundesrepublik Deutschland seit 1949. Dabei stellten sie eine Rückbildung und politisch gewollte Rückentwicklung („Involution“) der Demokratie fest. Deutlich wurde dies – so die Autoren – unter anderem an der Durchsetzung der Notstandsgesetze, wogegen die damalige außerparlamentarische Opposition laut protestierte.
Heute begegnet uns der Begriff „Transformation“ erneut, jedoch anders, diesmal als Verheißung, als „digitale Transformation“ von Wirtschaft, Arbeitswelt und Gesellschaft. Heute eröffnet der Begriff ein eher janusköpfiges Potenzial: Die digitale Transformation kann den Weg ebnen zu einer Ausweitung von Demokratie, sozialen Standards, Partizipation und Mitbestimmung oder aber zu deren gegenläufiger Tendenz. Auch die Rückbildungen von Demokratie und sozialen Standards sind denkbar.
Für viele Betriebsrätinnen und Betriebsräte gilt die digitale Transformation als Chance für eine Humanisierung der Arbeit und als Option für ein „Mehr Demokratie wagen“.
Neben der noch nicht aufgelösten Janusköpfigkeit zeigt der Transformations-Begriff noch eine weitere innere Spannung: Um den Prozess der digitalen Transformation nachvollziehbar und erklärbar zu machen, muss die Dynamik des Transformierens verlangsamt werden. Beteiligungsorientierte Demokratie benötigt Zeit. Verlangsamung aber beeinträchtigt – so die Stimmen der Arbeitgeber – die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Produkte. Ein betriebsrätlich-gewerkschaftliches Handeln muss sich an der Lerngeschwindigkeit der Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder orientieren. Als vermeintliche „Avantgarde“ den Mitgliedern vorauszueilen und ihnen dabei zu enteilen, kann keine tragfähige Lösung sein.
Zugleich müssen sich Betriebsrätinnen und Betriebsräte aber auch von Geschwindigkeiten technikinduzierter Innovationsprozesse leiten lassen. Gestaltungskompetenz der Beschäftigtenvertretungen kann nicht bedeuten, den Technikeinführungen hinterher zu laufen. Die zunehmende Einführung „Autonomer Software-Systeme“ (ASS) in Wartungsprozessen, Instandhaltung, Personalmanagement, Logistik und Geschäftsprozesssteuerungen verlangt vom Gremium Betriebsrat die Kompetenz zu „vorausschauender Arbeitsgestaltung“. Die Gestaltung der ASS erfordert eine deutliche Beschleunigung des Handelns der Beschäftigtenvertretungen.
Für die Lernprozesse des Betriebsratsgremiums kann die Spannung zwischen Verlangsamung und Beschleunigung nicht nach einer Seite aufgehoben werden. Die Kunst besteht darin, die Spannung zwischen beiden Polen aufrecht zu erhalten. Das mag je nach Lage der Kontroverse belastend sein. Aber es ist die einzig vernünftige Möglichkeit, den Zusammenhalt zu wahren.