In den Diskussionen zwischen Frauen und Männern in den Betriebsräten der Unternehmen spielt immer mehr auch das Wechselverhältnis zwischen Betrieb und Gesellschaft eine wichtige Rolle. Unabhängig von der Frage, wie sich die Verfasstheit der Betriebe und die betriebliche Mitbestimmung weiterentwickeln, suchen Kolleginnen und Kollegen Antworten auf die Frage, welche gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche digitale Transformation der Arbeitswelten erforderlich sind.
In den Vordergrund rücken dabei Aspekte wie der Ausbau des gesetzlich garantierten Arbeitnehmerdatenschutzes, der rechtlich abgesicherten Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung sowie der Umgang mit der wachsenden Abstraktion und Komplexität der digitalen und virtuellen Arbeitsabläufe. Ist die These richtig, dass die Chancen zum Erwerb von ausreichender persönlicher Komplexitätskompetenz (Kompetenz zum Verstehen von komplexen Prozessen und eine diesbezügliche Kompetenz zur Reduzierung von Komplexität) über die künftige Zugänglichkeit zu den sich entfaltenden Arbeitswelten entscheiden? Stellt der Nicht-Erwerb von Komplexitätskompetenz den Einstieg in einen veränderten Typ von digitaler Spaltung der Gesellschaft dar?
Die Diskussionen zeigen, dass der Erwerb von Komplexitätskompetenz nicht eine primäre betriebliche Aufgabe ist. Dieser Erwerb muss möglichst schon vor Eintritt in die Arbeitswelt gelungen sein. Nur so lässt sich das Gefühl des Ausgegrenztwerdens für jene Menschen vermeiden, die in sich mehr den Hand-Werker statt den Kopf-Werker sehen.
Somit haben wir es hier mit einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung und Aufgabe zu tun. Dieser Aspekt sollte in die Beratungen über Bildung und Qualifizierung an prominenter Stelle einfließen. Ohne strukturell angelegte gesellschaftspolitische Reformanstrengungen wird der Weg in die betriebliche Ausprägung der digitalen Transformation nicht nachhaltig sein können. Betriebsräte machen sich dazu weitere Gedanken.